Gemeinderat stimmt dem Alternativantrag der CDU zu

Anhebung der Hebesätze Grund- und Gewerbesteuer beschlossen

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde über die Anhebung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer beraten. Die Hebesätze waren letztmals im Jahr 2011 angepasst worden. Der Vorschlag der Gemeindeverwaltung war die Grundsteuer A von 330 v.H. auf 350 v.H., die Grundsteuer B von 330 v.H. auf 360 v.H. und die Gewerbesteuer von 340 v.H. auf 360 v.H. ab dem Haushaltsjahr 2021 zu heben.

Der Vorschlag der GRÜNEN Fraktion war dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung zu folgen, Vorschlag der Freien Bürgerliste war die Hebung bis zum Jahr 2022 auszusetzen.

Im Ergebnis folgte der Gemeinderat mit großer Mehrheit dem Kompromissvorschlag der CDU, der eine Hebung in zwei Schritten beinhaltete und damit die aktuellen Haushaltsprobleme der Gemeinde aber auch die Belastungen der Gewerbetreibenden und Grundstücksbesitzer berücksichtigte.

Unser Fraktionssprecher Hans Becker brachte den Antrag ein und begründete diesen wie folgt:

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

sicher gab es in allen Fraktionen kontroverse Diskussionen zu diesem Tagesordnungspunkt. Wie viele andere Entscheidungen, sind auch die Diskussionen zu den Hebesätzen unter dem besonderen Blicklicht des CORONA Jahres zu sehen.

Zunächst darf ich zwei Vorausbemerkungen machen:

  1. Ich habe unseren Bürgermeister gebeten, uns einen Vergleich mit Nachbargemeinden zu ermöglichen. Dies ist geschehen und wir können konstatieren, dass wir mit den vorgeschlagenen Hebungen im Wesentlichen im Mittelfeld liegen. Will heißen, wir belasten unsere Bürgerinnen und Bürger auch im Vergleich mit der Nachbarschaft nicht über Gebühr.
  2. Ohne CORONA wären im Frühjahr die Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer erhöht worden; die letzte Erhöhung stammt aus dem Jahr 2011; der Gemeinderat hat aber im Zuge der CORONA Krise richtigerweise davon Abstand genommen die Erhöhungen im Jahr 2020 vorzunehmen und damit Gewerbe aber auch Grundstücksbesitzer 2020 vor Belastungen geschützt; das war aus unserer Sicht sachgerecht.

Wir stehen vor einem unauflöslichen Spannungsfeld :

Wir sehen einerseits, wenn auch nach Branchen unterschiedliche Belastungen unserer Gewerbetreibenden aber auch der Grundstücksbesitzer. Wir sehen andererseits Notwendigkeiten für unseren Gemeindehaushalt; beide Perspektiven müssen betrachtet werden, unser Gremium steht in der besonderen Verantwortung beiden Interessen gerecht zu werden.

Wir hörten von der Entwicklung unserer Gemeindefinanzen; insbesondere perspektivisch sehe ich große Probleme auf uns zukommen; da wir zu einem großen Maß von Einkommenssteuer- und Schlüsselzuweisungen durch Bund und Land angewiesen sind, wie wir hörten und auch wissen sind das 66 % der Einnahmen unseres Haushaltes, muss man den Blick auf Bund und Land richten; die erheblichen Schuldenaufnahmen in Berlin und Stuttgart müssen auch aus verfassungsrechtlichen Gründen zurückgeführt werden, das wird nicht ohne Auswirkungen für die kommunale Seite bleiben ; ich erwarte sowohl Rückgänge in den Einkommenssteueranteilen und Schlüsselzuweisungen als auch Kürzungen der kommunalen Investitionspauschalen, da muss man kein Prophet sein.

Was bleibt uns? unsere Gemeinde hat nur wenige eigene Steuerungsmöglichkeiten in der Einnahmenseite, selber steuern können wir nur über die Hebesätze Grund- und Gewerbesteuer sowie Hundesteuer; bei der Hundesteuer belegen wir im Kreisvergleich bereits einen Spitzenplatz; in beiden anderen Bereichen bisher eher hintere Plätze – will heißen, dass die Gemeinde schon lange Jahre (letzte Erhöhung war 2011) auf unsere Bürgerinnen und Bürgern mehr Rücksicht genommen haben, als andere Gemeinden.

Betrachten wir die Ausgabeseite, dann sehen wir ständig wachsende Verwaltungsaufgaben, die Geld und zusätzliches Personal kosten;

Auch die Gebührenseite muss in die Betrachtung einfließen; die CORONA-bedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer und die ausgefallenen Einnahmen durch erlassene Beitragszahlungen der Kindergärten wurden zwar 2020 durch den Bund ersetzt; doch damit ist in den nächsten Jahren nicht mehr zu rechnen; für die entfallenen Einnahmen aus der Vermietung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten gibt es keinen Ausgleich. Auf der anderen Seite müssen die Gebäude unterhalten und Gehälter des Personals bezahlt werden; unabhängig davon freuen wir uns für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Gemeinde über die Sonderzahlungen für CORONA bedingte Mehrbelastungen, sie haben sich das verdient. Die Gehaltszuwächse die durch den Tarifvertrag erzielt wurden, wird die Personalkosten der Gemeinde weiter in die Höhe treiben.

Unsere Gemeinde wird sich aber so oder so auch im Ausgabenbereich von dem ehrgeizigen Investitionsprogramm verabschieden müssen ; da stehen uns noch harte Diskussionen bevor; auf der anderen Seite muss aber die Gemeinde investiv bleiben, jeder Euro der für eine bessere Infrastruktur ausgegeben wird ist auch eine Investition in unsere Unternehmen und Handwerksbetriebe , die daraus Aufträge erhalten.

Unter dem Strich bleibt die Feststellung: die Gemeinde ist daher auf mehr eigene Einnahmen angewiesen.

Auf der anderen Seite habe ich aber auch Verständnis für unsere Gewerbetreibenden, ich denke hier nur mal an unsere Gastronomie aber auch darüber hinaus an viele Einzelhandelsgeschäfte, Handwerker, alle mit vielen Einschränkungen in der Gewerbeausübung belastet, einige davon auch durch stark gesunkene Umsätze. Auch Grundstücksbesitzer wurden unterschiedlich belastet, ich kenne einige Hausbesitzer, die in Kurzarbeit sind, die Bankkredite fürs Haus müssen aber trotzdem bedient werden.

Man kann es drehen und wenden, es gibt nicht die Königslösung. Wir können das Spannungsfeld nicht auflösen, daher spricht alles für einen Kompromiss, der von allen Beteiligten etwas abverlangt.

Es werden nicht alle zufrieden sein, das ist das Wesen eines Kompromisses. Auch in der CDU- Fraktion gibt es Kollegen, die eine Hebung zu diesem Zeitpunkt nicht mittragen können. Auch für diese Position habe ich Verständnis. Der allergrößte Teil meiner Fraktion aber steht zu unserem Kompromissvorschlag, dafür haben wir ihn auch erarbeitet.

Unser Kompromissvorschlag sieht einen sehr moderaten Anstieg der Hebesätze in 2021 sowohl in der Grundsteuer A und B vor, ebenso in der Gewerbesteuer; mit Blick auf die noch aktuelle CORONA-Lage verschieben wir den größeren Teil der Hebungen ins Jahr 2022. Damit wir aber nicht im nächsten Jahr die gleiche Grundsatzdiskussion führen müssen, die mit Steuererhöhungen immer einhergehen muss, schlagen wir vor diese Hebesätze auf zwei Jahre verteilt heute im Gesamtpaket zu entscheiden.

Danach hoffen wir aber auch, dass die dann beschlossenen Sätze genau solange wie die letzten (10) Jahre Bestand haben; das sorgt für Planungssicherheit der Grundstückbesitzer und Gewerbetreibenden einerseits als auch für den Gemeindehaushalt und den Kämmerer der Gemeinde andererseits.

Hans Becker

Verzicht auf Gebühren bei Schließung der Kindergärten und Schulen

Dieser Vorschlag fand die Unterstützung der CDU-Fraktion. Nach dem alten Kaufmannsprinzip ist es nur selbstverständlich, dass es nur für erbrachte Leistungen auch Geld geben kann. Während im Frühjahr 2020 während der Schließung der Einrichtungen der Ausgleich für die entgangenen Gebühren, die den Eltern erlassen wurden, für die Kommunen durch das Land erfolgte hat sich jetzt die Gemeinde verpflichtet, einen künftigen Ausfall selber zu tragen. Diese Entscheidung betrifft jetzt zunächst nur das Kindergartenjahr 2020/2021.

Unser Fraktionssprecher Hans Becker bat darum , durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit deutlich zu machen, dass hierdurch auf die Gemeinde erhebliche Mehrbelastungen zukommen. Denn die Unterhaltung der Gebäude und die Personalkosten fallen ja auch trotz Schließungen weiterhin an. Der Gemeinde entgehen im Fall der Schließung monatliche Gebühren alleine für die gemeindeeigenen Einrichtungen (Kindergärten Regenbogen und Arche, Kernzeitbetreuungen an den Schulen) in einer Größenordnung von 29.000 Euro.

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