"Land und Kommunen wollen Eltern für die Zeit des verschärften Corona-Lockdowns in den Kitas die Gebühren zurückerstatten. Das Land werde 80 Prozent der Kosten tragen, die Kommunen sollen 20 Prozent übernehmen, erfuhr die Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Stuttgart aus Koalitionskreisen. Eltern, die ihre Kinder in die Notbetreuung geschickt haben, haben demnach keinen Anspruch auf eine Erstattung. Der Lockdown gilt seit dem 16. Dezember. Bereits nach dem Frühjahrs-Lockdown hatten Land und Kommunen Elternbeiträge zurückerstattet."
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die CDU Gemeinderatsfraktion begrüßt diese Entscheidung der Landesregierung sehr. Wir haben schon in der Vergangenheit die Meinung vertreten, dass das alte Kaufmannsprinzip gilt: Gebühren sind nur für erbrachte Leistungen zu zahlen. Wir entlasten Eltern die in dieser Zeit ohnehin durch die Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Unsere Fraktion wird sich auch für den Erlass des 20 % kommunalen Anteils der Kindergartengebühren im Gemeinderat stark machen.

Für die CDU Fraktion

Hans Becker

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