Sehr geehrte Damen und Herren,
wir stehen vor turbulenten Zeiten. Das Coronavirus stellt uns alle, unsere Gesellschaft, die Ärzte und Pflegekräfte, die Polizei und alle Blaulichtorganisationen,
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Supermärkten, mich als Politiker und viele mehr vor große Herausforderungen.

Eines vorweg: Ich habe kein Verständnis dafür, dass scheinbar viele Menschen den Ernst der aktuellen Situation noch nicht erkannt haben.
Um die exponentielle Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen, trifft die Landesregierung in Baden-Württemberg daher weitreichende Maßnahmen.

Geschlossen sind seit dem 18. März u.a. Einzelhandelsverkaufsstellen, Museen, Kinos, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Eisdielen, Clubs und Diskotheken.
Zusammenkünfte von mehreren Personen, auch auf Spielplätzen, in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie in Kirchen, Moscheen und Synagogen sind ebenfalls untersagt.
 
 
Alle Restaurants werden ab dem morgigen Samstag, 21. März 2020 geschlossen, Lieferung und Bestellung bleiben indes möglich.
Alle Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Es dürfen sich nicht mehr als 3 Personen zusammen versammeln, Ausnahme sind Familien.
Durchreisen aus Risikogebieten werden größtenteils untersagt. Ausdrücklich offen bleiben u.a. Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen und Banken.

Wir müssen diese Maßnahmen im Interesse aller ergreifen. Es gibt noch zu viele, die sich nicht an Vorgaben halten, beipielsweise auch bei Treffen in privaten Räumen.
Wenn möglich sollte jeder persönliche Sozialkontakte vermeiden und das eigene Zuhause nicht verlassen. All diese Maßnahmen werden jedoch nur wirken, wenn alle Menschen in Baden-Württemberg diese weitreichenden Maßnahmen mit einer deutlichen Einschränkung des Alltags akzeptieren und einhalten.

Die Maßnahmen stellen unsere Handwerker und unseren Mittelstand - klein wie groß - vor gigantische Herausforderungen. Ich möchte Ihnen in dieser schwierigen Situation Hilfestellungen geben - und alles in meiner Macht Stehende tun, um die Liquidität in Ihrem Unternehmen und damit ihr Unternehmen zu stützen und damit Arbeitsplätze zu sichern.

Ich habe mich nachdrücklich und erfolgreich dafür eingesetzt, dass es unbürokratische finanzielle Soforthilfen geben soll - der Landtag von Baden-Württemberg hat am gestrigen Donnerstag, 19. März 2020 den Weg für Soforthilfen für die Wirtschaft in Höhe von fünf Milliarden Euro freigemacht.

Folgende Informationen und Hilfestellung möchte ich Ihnen geben:

Der Bund hat ein weitreichendes Maßnahmenbündel geschnürt, durch welches Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität ausgestattet werden sollen, damit sie gut durch die Krise kommen. Sie können das Maßnahmenpaket unter folgendem Link abrufen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14

Unserer Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL bin ich dankbar, dass Sie sich bereits am Freitag mit den Spitzen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften, Kammern und Verbänden sowie der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit getroffen hat, um zu einer gemeinsamen Lagebeurteilung für die baden-württembergische Wirtschaft zu kommen, die vorhanden Hilfsinstrumente zu bewerten und über weitere mögliche und notwendige Maßnahmen zu beraten. Die bereits angekündigten Hilfsmaßnahmen für Unternehmen im Land müssen schnellstmöglich umgesetzt werden. Umfangreiche und informative Übersichten zu den Instrumenten und Maßnahmen der unmittelbaren Krisenintervention hat das Wirtschaftsministerium auf einer eigens geschalteten Website (https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/) zusammengestellt. Die Website wird permanent aktualisiert und ergänzt.

Liquidität sichern

Die CDU-Landtagsfraktion hat die Aktivierung der Risikorücklagen im Landeshaushalt in voller Höhe gefordert. Dieser Weg wurde auf der Sondersitzung des Landtags freigemacht. Zusätzlich zu den bereits angekündigten Hilfsmaßnahmen für Unternehmen im Land haben wir damit den Ermächtigungsbetrag zur Übernahme von Bürgerschaften in § 5 Abs. 1 StHG für die Jahre 2020 und 2021 von bisher 200 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro erhöht.

Außerdem haben wir veranlasst, dass die Bürgschaftsbanken künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden können, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen. Die Bürgschaftsbank kann außerdem künftig bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro verbürgen, anstatt wie bisher 1,25 Millionen Euro. Dies soll zu einer Beschleunigung der Prozesse führen. Ein weiterer sinnvoller Ansatz kann die Erhöhung der Rückbürgschaftsquote des Landes von bislang 26 auf künftig 31 Prozent sein, was derzeit noch diskutiert wird. Dies könnte zu einer Entlastung der Bürgschaftsbank führen, die dann ein geringeres eigenes Risiko zu tragen hätte.

Um von Seiten des Landes weitreichende Sofortmittel zu gewährleisten, hat der Landtag von Baden-Württemberg die Coronavirus-Pandemie als eine Naturkatastrophe im Sinne des § 18 Abs. 6 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) eingestuft. Damit kann von den Vorgaben der Schuldenbremse nach § 18 Abs. 1 bis 5 LHO abgewichen werden.

Das ist die Grundlage für Soforthilfen von Seiten des Landes. Gemeinsam mit unserer Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut MdL und mit meinen Kollegen der CDU habe ich mich in den letzten Tagen für schnelle, unbürokratische Soforthilfen eingesetzt. Nach anfänglichen Bedenken von Seiten des Koalitionspartners und einer Sondersitzung der CDU-Landtagsfraktion mit dem Ministerpräsidenten und der Finanzministerin, konnten wir uns durchsetzen.

Mir ist wichtig, Ihnen zu versichern: Unsere CDU-Landtagsfraktion und ich haben uns von Beginn an für Soforthilfen eingesetzt. Ich bin froh, dass wir als Parlament die Ermächtigung beschlossen haben, dass diese absolut notwendige Maßnahme von der Landesregierung durchgeführt werden kann. Wir haben den Druck auf den Ministerpräsidenten und den Koalitionspartner maximiert, dass wir gemeinsam schnell zu einer guten Lösung für unsere Wirtschaft und unser Land kommen. Weitere Informationen und die Beantragung werden zeitnah auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums abrufbar sein.

Ich habe von mehreren Seiten schon mitbekommen, dass die Hausbanken auf Anfragen noch sehr detaillierte Informationen einfordern. Das Vorgehen hängt mit den Basel-Vorschriften infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise zusammen. Um die Hilfskredite möglichst unkompliziert zu ermöglichen, wird gerade auf eine Notifizierung der EU gedrängt. Angesichts der Dringlichkeit und der Verlautbarungen aus Brüssel ist hier mit einer zeitnahen Lösung zu rechnen.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/meldung/pid/liquiditaetshilfen-fuer-unternehmen-laufen-an/.

Ich setze mich dafür ein, dass bei den zinslosen Hilfskrediten eine Tilgungsfreistellung für die ersten Monate berücksichtigt wird. Nur dadurch kann die Liquidität wirksam erhalten werden. Auf Bundesebene setze ich mich für die Aussetzung von Steuervorauszahlungen ein.

Steuern

Wenden Sie sich bitte grundsätzlich immer zuerst an Ihren Steuerberater. Weitere Infos stellt auch das Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/unternehmen_node.html).

Die steuerlichen Liquiditätshilfen für Unternehmen sollen ab Donnerstag, 19. März 2020, gelten. Die genauen Regelungen werden auf der Internetseite des Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht. Dabei handelt es sich derzeit um folgende Maßnahmen:

  1. Gewährung von Stundungen ohne strenge Anforderungen, Verzicht auf Verzinsung.

  2. Anpassung von Vorauszahlungen unkompliziert und schnell.

  3. Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bis 31.12.2020, soweit unmittelbarer Zusammenhang zum Corona-Virus.

Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des BMF:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

Kurzarbeitergeld

Bei einem Arbeitsausfall von 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb (statt bisher 1/3), kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Den Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Regelungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 gelten. Weitere Informationen erhalten Sie bei ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder unter 0 800 45555 20.

Weitere wichtige Ansprechpartner

Sie haben allgemeine Fragen zum Coronavirus?

  • Hotline des Landesgesundheitsamts: 0711 904 39555

Sie haben wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus?

  • Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums: 030 186151515

Information zum Thema Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber?

  • Hotline der Bundesagentur für Arbeit: 0800 4 555520

Unterstützung bei Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen?

  • Hotline der Wirtschaftsförderung der L-Bank Baden-Württemberg: 0711 122 2345

Serviceauskunft zu KfW-Hilfsprogrammen?

  • Hotline der KfW-Bank: 0800 539 9001

Ich weiß, dass wir von Seiten der Politik nur Hilfestellungen geben können. Den steinigen Weg müssen Sie als Verantwortungsträger mit Ihrem Team gehen. Ich werde aber alles in meiner Macht stehende tun, um unsere Wirtschaft und auch Ihnen den Rücken zu stärken.

Melden Sie mir gerne Ihre Erfahrungen. Ich werde versuchen, Sie bestmöglich auf Ihrem bevorstehenden Weg unterstützend begleiten zu können.

Beste Grüße und bleiben Sie gesund

Ihr Karl Klein
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg

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