Kurzfristige Änderungen der Gemeindeordnung durchgesetzt

Es hat sich einmal wieder bewährt, dass in im Landtag auch Abgeordnete vertreten sind, die über kommunalpolitische Erfahrungen verfügen und diese entsprechend einbringen. So konnten die notwendigen Sofortänderungen der Gemeindeordnung durch konkrete Initiativen unserer Abgeordneten Ulli Hockenberger (früher 1. Bürgermeister in Bruchsal) und Karl Klein (langjähriger Bürgermeister unserer Gemeinde) herbeigeführt werden

Uli Hockenberger führte im Landtag dazu aus, dass mit diesem Gesetz unsere Kommunen rechtssicher und handlungsfähig gemacht werden.
 
 
 
Deshalb hat das Innenministerium auch auf Drängen der beiden Abgeordneten den Kommunen schon zu Beginn der CORONA-Krise entsprechende Hinweise gegeben, wie es nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung zu wirksamen Gemeinderatsbeschlüssen unter Beachtung des Öffentlichkeitsgrundsatzes kommen kann. Gleichzeitig wurden auch die Rechtsaufsichtsbehörden sensibilisiert. Dies auch aus den Gründen, dass nicht überall in Baden-Württemberg aufgrund des ausgebauten Breitband- und Funknetzes sichere Video- oder Telefonkonferenzen stattfinden können. Nachdem trotz allem die Nachfragen beim Innenministerium nicht nachließen, haben Karl Klein und Uli Hockenberger darauf gedrängt , das kurzfristige und zeitverkürzte Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen.

Wichtig war es der CDU Landtagsfraktion, dass zunächst bis zum 31.12.2020 Videokonferenzen als Ersatz für präsenzpflichtige Gremiensitzungen stattfinden können, aber ein solches mögliches Verfahren ab 01.01.2021 in der Hauptsatzung verankert werden muss.

Zusatz durch Fraktionssprecher Hans Becker:

Das bedeutet auch für unsere Gemeinde, dass wir noch im laufenden Jahr durch Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen müssen, Videokonferenzen nach dieser Übergangsregelung auch ab dem Jahr 2021 möglich zu machen. Voranzugehen hat in jedem Fall auch die Prüfung ob das Ganze auch technisch (Breitband- und Funknetz, Ausstattungen mit Hard- und Software) realisierbar ist.

Der Aussage von Ulli Hockenberger, dass damit die Handlungsfähigkeit der Kommunalparlamente auch in Krisenzeiten hergestellt werden kann, können wir mit Blick auf eigene Erfahrungen in den letzten Monaten nur beipflichten.

Auch die weiteren Ausführungen des kommunalpolitischen Sprechers im Landtag können wir nur begrüßen:

„Mit einer Reform der Gemeindeordnung wollen wir die Grundlage für eine handlungsfähige kommunalpolitische Verwaltung in Krisenzeiten schaffen. Das von den Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetz schafft die Voraussetzung für die „Durchführung von Beschlüssen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum im Rahmen einer Videokonferenz. Gemeinderäte und Kreistage sollen in Ausnahmesituationen virtuell tagen können.

In normalen Zeiten beschließen Gemeinderäte und Kreistage grundsätzlich in einer öffentlichen Sitzung. Die überragende Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatzes einerseits für die Bürgerschaft, andererseits für die begleitende und bewertende
Berichterstattung in den Medien, ist für mich eine wesentliche Verfahrensbestim-
mung im kommunalen Selbstverständnis.„

Für die CDU-Fraktion

Hans Becker

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