Aus der Arbeit des Gemeinderats - Sitzung am 25.03.2021 TOP 3

3.1 Beauftragung zur Erstellung der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
 
Durch Lärm fühlen sich viele Menschen belästigt und Lärm senkt deutlich die Lebensqualität oder noch deutlicher: „Lärm macht krank!" Wer selbst z.B. an einer stark befahrenen Straße wohnt, kann dies sehr gut nachvollziehen.
In der Bürgerinformationsveranstaltung zur Verkehrssituation in Rettigheim im letzten Jahr bestätigten dies viele Bürgerinnen und Bürger, die in der Rotenberger und Östringer Straße wohnen. Aus diesen Gründen sollten wir als Gemeinde alles dafür tun, um Lärm - insbesondere den Verkehrslärm - zu vermeiden bzw. ihn zu senken. Um den Lärm in allen drei Ortsteilen der Gesamtgemeinde lokalisieren zu können, stand die Beauftragung zur Erstellung einer Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung auf der Tagesordnung.
 
Aus der Vorlage der Gemeindeverwaltung war außerdem eine rechtliche Notwendigkeit zu erkennen, da die Gemeinde bereits von LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) bzw. vom Ministerium für Verkehr BW aufgefordert wurde, eine Lärmaktionsplanung vorzunehmen.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung war, den Auftrag an die Firma Köhler & Leutwein GmbH & Co. KG in Karlsruhe zu übertragen. Mit diesem Ingenieurbüro hat die Gemeinde schön öfter vertrauensvoll zusammengearbeitet. Dabei hat sie bewiesen, dass sie die notwendigen fachlichen Kompetenzen besitzt. Als CDU-Fraktion haben wir daher dem Beschluss zugestimmt.

Zum Abschluss unserer Stellungnahme haben wir als CDU-Fraktion darauf Wert gelegt, dass nach Vorlage der Lärmaktionsplanung zeitnah konkrete Maßnahmen zur Senkung des Lärms dem Gemeinderat vorgelegt werden.
 
3.2 Vorgezogenes Teilverfahren für den Ortsteil Rettigheim mit Anhörung der Öffentlichkeit
 

Seit ca. einem Jahr haben wir in Rettigheim in der Rotenberger und Östringer Straße durchgehend Tempo 30. Dies war ein guter und wichtiger Schritt. Seitdem wird die Verkehrssituation von den Anwohnern insgesamt als entspannter und ruhiger wahrgenommen. Das vorgezogene Teilverfahren im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist nun erforderlich, um hierfür eine Rechtssicherheit zu erhalten bzw. um eine Rückkehr auf Tempo 50 abwehren zu können.

Im Gegensatz zu einer anderen Fraktion bewertete unser Verkehrsexperte, Hans Becker, die Beibehaltung der Tempo 30 Beschränkung auch nach Wegfall der Baustelle auf der K3520 zwischen Östringen und Mühlhausen für rechtssicher, zumindest solange, bis der nächste Schritt erfolgte. Im Falle einer unterschiedlichen Rechtsauslegung gingen wir im Interesse der Verkehrssicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ein (geringes) Risiko ein, das im schlimmsten Fall darin bestanden hätte, dass die Aufsichtsbehörde uns angewiesen hätte, die Schilder wieder zu entfernen.
 
In der Gemeinderatssitzung vom 23. Juli 2020 wurde daher die Firma Köhler & Leutwein GmbH & Co. KG mit der Lärmaktionsplanung für die Rettigheimer Ortsdurchfahrt und der weiteren Betreuung beauftragt.
 
Das Ingenieurbüro hat aufgrund dessen eine schalltechnische Untersuchung für die Ortsdurchfahrt Rettigheim durchgeführt und darüber einen Bericht erstellt. Aus diesem ist zu entnehmen, dass es bei den Ortsdurchfahrten (Rotenberger Straße / Östringer Straße) beim Tempo 50 höhere bzw. hohe Lärmbelastungen gibt. Diese liegen zum Teil über den Auslösewerten für Lärmsanierungsmaßnahmen. Das Fazit des Berichtes „Die Anordnung von Tempo 30 ist zu empfehlen" bestätigt daher die Temporeduzierung. Die Gemeindeverwaltung nutzte diese Gemeinderatssitzung, um eine Anhörung der Öffentlichkeit durchzuführen. Bei dieser Tagesordnung war keine Beschlussfassung vorgesehen.
 
 
Bei der Bürgerinformationsveranstaltung im letzten Jahr wurde mehrfach von den Bürgerinnen und Bürgern das Anliegen vorgetragen, dass mehr Verkehrskontrollen durchgeführt werden. Da bisher gefühlt wenig Kontrollen durchgeführt wurden, hakten wir hier bei der Gemeindeverwaltung nach. Sie bestätigte, dass im Jahr 2020 nur wenige Verkehrskontrollen durchgeführt wurden und sich dies nun im Jahr 2021 ändern wird.

Neben der Lärmaktionsplanung sprachen wir im Gemeinderat bereits mehrfach über weitere Maßnahmen zur Temporeduzierung, wie z.B. Fußgängerquerungen oder bauliche Maßnahmen bei der Einmündung Friedhofstraße / Östringer Straße bzw. bei den zwei Ortseinfahrten aus Östringen und Mühlhausen. Auch hier fragten wir bei der Gemeindeverwaltung nach, wie der aktuelle Stand ist. Nach den Stellungnahmen der Fraktionen stellte die Firma Köhler & Leutwein GmbH & Co. KG mögliche provisorische bauliche Maßnahmen, wie z.B. Verschwenkungen bei den Ortseinfahrten vor. Unter dem Begriff „provisorisch" ist dabei zu verstehen, dass die baulichen Elemente auf den Straßenbelag geschraubt oder geklebt werden und somit kein großer baulicher Eingriff erforderlich ist. Dies hat außerdem den Vorteil, dass sie kostengünstiger sind; z.B. auch im Vergleich zu einem Neubau eines Verkehrskreisels. Mit dem Ingenieurbüro, der Gemeindeverwaltung und Vertretern aus dem Gemeinderat finden nun Ortsbegehungen statt, um die Optionen für solche provisorischen baulichen Maßnahmen und der Fixierung von Fußgängerüberwegen ausloten und erarbeiten zu können.

Jochen Knopf für die CDU-Fraktion

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