Aus der Arbeit des Gemeindesrates

Mit dem gemeinsamen Antrag der Gemeinderatsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler/Bürgerliste e.V. zum „Vergabekonzept zur Veräußerung von gemeindeeigenen Immobilien und der Ansiedlung von Gewerbe“ wurde ein Sachverhalt vorgelegt, welcher nicht als reine Vergabekriterien von Gewerbegrundstücken verstanden werden sollte, sondern auch die „siebzehn Ziele“ der UN für eine bessere Welt berücksichtigt wissen wollte.
Mit dem Antrag sollte „die Gewichtung aller Kriterien und damit die Priorisierung der Bewerber für Immobilien oder Gewerbegrundstücke anhand dieses Vergabeprozesses erfolgen“.
Für die CDU-Fraktion machte Holger Meid deutlich, dass dieser Sachverhalt zur Vergabe von Gewerbegrundstücken zuletzt einstimmig am 22. Oktober 2020 an die Verwaltung übertragen wurde, also sollte dies auch dem Anschein nach also auch nicht die Kernaussage des Antrages sein.
Mit einem weiteren Sachvortrag der v.g. Fraktionen wurde dann umfänglich die sog. „Konzeptvergabe“ in den Vordergrund gestellt.
Gerade durch diesen neuen Sachvortrag kritisierte Holger Meid aus Sicht der CDU-Fraktion diesen Antrag mittlerweile als unstrukturiert, unvollständig und mittlerweile auch in einzelnen Sachverhalten bereits überholt. Holger Meid betonte, dass ein Beschluss ohne ganzheitliche Berücksichtigung aller Vergabeformen und -arten, unter Berücksichtigung aller bisher getätigten Veräußerungen und Vergaben, seitens der CDU-Fraktion nicht zugestimmt werden kann.
Sowohl die Vergabe von Baugrundstücken in der Erschließung von Wohngebieten nach „Sozialverträglichkeit“, die ausstehende Überarbeitung der Vergabekriterien von Gewerbegrundstücken durch die Verwaltung, die „Konzeptvergabe“, wie bereits „Im Riegel 5“ erfolgt und der „Städtebauliche Wettbewerb“ in der Hauptstraße 51/53 müssen durch den Gemeinderat als klare und strukturierte Aufgabestellung an den Fachausschuss übergeben werden.

Auf Grund der im Antrag unzutreffenden und unvollständigen Annahmen bzw. Voraussetzungen, appellierte Holger Meid an die Vernunft, diesen Antrag zurückzuziehen und machte das Angebot, einen gemeinsamen Antrag auszuarbeiten, damit auf dieser Grundlage auch eine nachhaltige und vor allem transparente Grundlage zukünftiger Vergaben von Liegenschaften und Grundstücken im Fachausschuss ausgearbeitet werden kann.
Da gerade im vorangegangen Sachvortrag durch die o.g. Fraktionen eine „schnelle Entscheidung“ richtigerweise als kritisch gesehen und für „strategische Entscheidungen“ geworben wurde, erscheint am Ende die mehrheitliche Zustimmung der o.g. Fraktionsmitglieder zum vorliegenden Antrag auf Grund der unzutreffenden und unvollständigen Annahmen nicht plausibel.

Eine gemeinsame Definition und damit eindeutige Aufgabenstellung an den Fachausschuss wurden aus Sicht der CDU-Fraktion heute vergeben.

Holger Meid

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