Liebe Wählerinnen und Wähler, das neue Kommunalwahlpaket ist da!

Am 29. März 2023 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Reform des Kommunalwahlrechts verabschiedet.
Das sind die wesentlichen Änderungen:

• In Baden-Württemberg können bei der nächsten Kommunalwahl im Jahr 2024 16-Jährige nicht nur wählen (aktives Wahlrecht), sondern auch als Kandidaten und Kandidatinnen für Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte antreten (passives Wahlrecht).
• Das Mindestalter für die Wählbarkeit von Bürgermeistern wird von 25 Jahre auf 18 Jahre abgesenkt; die Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit und die Ruhestandsaltersgrenze entfallen.
• Beim zweiten Wahlgang einer Bürgermeisterwahl wird die Neuwahl durch eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ersetzt. Eine Rücknahme der Bewerbung nach dem ersten Wahlgang ist nicht mehr möglich.

Meine Gemeinde, ich mache mit!

  • mitreden
  • mitentscheiden
  • mitumsetzen

Wir möchten uns zur nächsten Kommunalwahl so aufstellen, dass alle Altersschichten der Bevölkerung widergespiegelt werden. Insbesondere freuen wir uns auch über junge Menschen, die nun aufgrund der geänderten Rahmenbedingen noch früher die Möglichkeit haben in die Kommunalpolitik einzusteigen.

Falls Du Interesse hast bei uns mitzumachen kannst Du gerne jeden Dir bekannten CDU-Gemeinderat/Ortschaftsrat direkt ansprechen oder auch über die CDU-Homepage etc. Kontakt aufnehmen.

Peter Becker, 1. Vorsitzender

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