Karl Klein MdL informiert: Finanzministerium erhöht Freigrenze für Zuwendungen an Mitglieder von gemeinnützigen Vereinen auf 60 Euro

Stuttgart. Wenn gemeinnützige Vereine ihre Mitglieder ehren, deren Leistung würdigen oder sie beispielsweise zu einem gemeinsamen Ausflug einladen, müssen sie auch steuerliche Regelungen beachten: 40 Euro durften die Zuwendungen bisher maximal kosten. In Baden-Württemberg wird diese Grenze nun rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 60 Euro erhöht. Dabei ist zwischen zwei verschiedenen Anlässen zu unterscheiden: Geschieht die Zuwendung aus einem persönlichen Grund wie Geburtstag, Hochzeit oder Jubiläum, darf eine einzelne Zuwendung bis zu 60 Euro kosten (bisher 40 Euro). In begründeten Einzelfällen darf diese Summe auch überschritten werden. Handelt es sich um Zuwendungen für ein besonderes Vereinsereignis wie die Weihnachtsfeier oder einen Ausflug, darf der Verein 60 Euro pro Mitglied im Jahr ausgeben (bisher 40 Euro).
 
 
Finanzministerin Edith Sitzmann MdL freute sich über die Entwicklung: „Vereine leben vom vielfältigen ehrenamtlichen Einsatz und dieses Engagement verdient Wertschätzung.“

Auch der CDU-Landtagsabgeordnete Karl Klein begrüßte diese Entscheidung und sah in ihr eine Unterstützung für das Ehrenamt: „Mit dieser neuen Regelung zeigt das Ehrenamtsland Baden-Württemberg, dass ihm die Mitglieder seiner vielfältigen gemeinnützigen Vereine am Herzen liegen und auch das gerade die Mitgliederpflege maßgeblich ist für das erfolgreiche Bestehen eines Vereines. Ehrenamtliches Engagement ist nicht verständlich und Wertschätzung spielt hier eine sehr große Rolle.“

Karl Klein
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg
Abgeordneter des Wahlkreises Wiesloch

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